Diese Aussage ist nicht ganz richtig. Sie dürfen jederzeit Ihr eigenes Hab und Gut überwachen, wenn Sie einem Aussenstehenden, der Ihr Hab und Gut betreten will, die Gelegenheit geben, dies nicht zu tun. Dazu ist es notwendig, dem „Aussenstehenden“ die Überwachung rechtzeitig anzuzeigen und zu warnen [z.B. mit eindeutigen Hinweistafeln, Aufklebern,…], damit er selbst entscheiden kann, ob er auf das Bild will oder nicht. Wichtig ist nur, dass Sie keinen öffenlichen Bereich mitüberwachen. Oft lässt sich nicht vermeiden, dass die Optik einen solchen Bereich miterfasst – in dem Fall müssen Sie mit der Kamerasoftware den öffentlichen Bereich ausklammern oder unkenntlich machen, z.B. durch AXIS Privacy Masking.
Security Spy, die Videoüberwachungssoftware, die wir über inhaltec.com anbieten, verfügt ebenfalls über mehrere Möglichkeiten, nicht zu überwachende Bereiche auszuklammern und so eine Aufzeichnung dieser zu verhindern.
Hinweis: Inwiefern [ob/Umfang] eine Aufzeichnung (hier ist nicht die reine Überwachung gemeint!) bei Ihnen zulässig ist, kann Ihnen Ihr lokales Ordnungsamt / Ihre Gemeinde beantworten.